Mitgliedsbeitrag
der diesjährige Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30.04.2019 zu zahlen. Wer den Betrag also noch nicht überwiesen hat, sollte dies schnellstmöglich tun, damit keine Mahngebühren entstehen. Die aktuelle Beitragsordnung findet ihr auf unserer Homepage, linksseitig. Wer uns eine Einzugsermächtigung erteilt hat, braucht sich keine Gedanken machen. Der Betrag sollte am 25.04.2019 von seinem Konto abgebucht worden sein. In diesem Sinne.
Forza SVG!
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