Auszug aus der – Anweisung zum Sportbetrieb beim SV Gebelzig 1923 e.V. (14.02.2022)
Trainingsbetrieb bis einschließlich 18. Lebensjahr
Der Spielbetrieb bleibt für alle Altersklassen bis auf weiteres komplett eingestellt!!!
Das Training bleibt im Erwachsenenbereich (Mitglieder ab dem 19. Lebensjahr) zunächst bis zum 28. Januar 2022 weiter komplett eingestellt!!!
Das Training bis zur A-Jugend (bis zum 18. Lebensjahr) ist möglich.
Es ist darauf zu achten, dass es keine Begegnungen von Sportgruppen auf der Sportstätte gibt. Es dürfen maximal zwei Sportgruppen gleichzeitig die Sportstätte im Außenbereich nutzen. Dazu ist ausreichend Abstand zwischen den Sportgruppen einzuhalten.
Sport im Innen- oder Außenbereich Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
· Gruppengröße keine Begrenzung bis zum 18. Lebensjahr + zwei Anleitungspersonen bzw. Übungsleiter (3G).
· Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen- oder Testnachweises durch Sportler Der Impf- oder Genesenennachweis kann durch einen Testnachweis ersetzt werden, wenn die verpflichtete Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Die Testpflichten gelten nicht für Personen 1. bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden.
· Für Anleitungspersonen besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen oder Testnachweises (3G).
· Maximal zwei Anleitungspersonen bzw. Übungsleiter!
· Zuschauern und Angehörigen ist das Betreten der Sportstätte untersagt.
· Kontakterfassung Anwesenheitsformular – Anlage 1 Jeder Sportler und Übungsleiter bringt das ausgefüllte Anwesenheitsformular (Anlage 1) vor jeder Sporteinheit mit und übergibt dieses dem Übungsleiter.
· Regelmäßiges und gründliches Stoß- oder Querlüften im Innenbereich.
· Mund-Nasen-Schutz für Übungsleiter im Innenbereich erforderlich – im Außenbereich bei Einhaltung des Mindestabstands entbehrlich.
Ab dem 29.01.2022 möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin bestehen:
Sport im Innen- oder Außenbereich für Erwachsene ab dem 19. Lebensjahr (bei Unterschreitung Überlastungsstufe: Inzidenz <1.500, Krankenhausbetten <1.300 bzw. <420, an drei aufeinanderfolgenden Tagen für den übernächsten Tag)
Innenbereich:
· 2G+ – Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises sowie jeweils zusätzlich eines Testnachweises für Sportler und Anleitungspersonen bzw. Übungsleiter. Auf die Vorlage dieses zusätzlichen Testnachweises kann verzichtet werden
1. wenn ein Nachweis über eine zusätzliche Auffrischungsimpfung vorgelegt wird,
2. bei Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita- Coronaverordnung unterliegen,
3. wenn neben dem Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung ein Genesenennachweis vorliegt,
4. wenn ein Nachweis einer vollständigen Schutzimpfung vorliegt und die letzte Impfung mindestens 14 Tage und höchstens drei Monate zurückliegt. · Keine Kontaktbeschränkungen für Sportler.
· Zuschauern und Angehörigen ist das Betreten der Sportstätte untersagt.
· Kontakterfassung Anwesenheitsformular – Anlage 1 Jeder Sportler und Übungsleiter bringt das ausgefüllte Anwesenheitsformular (Anlage 1) vor jeder Sporteinheit mit und übergibt dieses dem Übungsleiter.
· Regelmäßiges und gründliches Stoß- oder Querlüften.
Außenbereich:
· 2G – Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises für Sportler und Anleitungspersonen bzw. Übungsleiter.
· Keine Kontaktbeschränkungen für Sportler.
· Zuschauern und Angehörigen ist das Betreten der Sportstätte untersagt. · Kontakterfassung Anwesenheitsformular – Anlage1 o Jeder Sportler und Übungsleiter bringt das ausgefüllte Anwesenheitsformular (Anlage 1) vor jeder Sporteinheit mit und übergibt dieses dem Übungsleiter.
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