Anweisung zur Nutzung der Außensportstätte Sportplatz Gebelzig
Liebe/r Trainer/in, liebe Betreuer/in,
wie den meisten bereits bekannt, darf seit dem 04.05. der Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport insbesondere von Sportvereinen wieder durchgeführt werden, sofern die Sportangebote im Freien (Außenbereiche) stattfinden und die Hygienevorschriften der SächsischenCorona-Schutz-Verordnung eingehalten werden. Grundsätzlich empfehlen wir als Vorstand zu überlegen, ob unter den beigefügten Bedingungen (Anweisung) ein Training überhaupt sinnvoll ist, insbesondere da die Saison 2019/2020 beendet wurde. Wir denken, dass die Aufnahme des Trainings zu einem späteren Zeitpunkt und unter vereinfachten Bedingungen zielführender ist. Die beigefügte Anweisung berücksichtigt die derzeit gültigen und notwendigen Regelungen der Corona-Schutz-Verordnung. Die Entscheidung zur Durchführung des Trainings kann jeder Trainer bzw. Betreuer in Absprache mit der Mannschaft (bzw. Eltern) eigenständig treffen. Wichtig dabei ist, dass jeder die Anweisungen einhalten und umsetzen kann. Hier sollte jeder persönlich abwägen, ob er sich und der Mannschaft das zutraut! Bei Fragen zu den Anweisungen stehen wir Euch gern zur Verfügung!!! Über weitere Lockerungen werden wir Euch zeitnah informieren.
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