﻿{"id":2067,"date":"2021-09-01T04:40:08","date_gmt":"2021-09-01T04:40:08","guid":{"rendered":"https:\/\/sv-gebelzig.de\/?p=2067"},"modified":"2021-09-01T04:40:08","modified_gmt":"2021-09-01T04:40:08","slug":"das-hygienekonzep-fuer-den-herbst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/sv-gebelzig.de\/index.php\/2021\/09\/01\/das-hygienekonzep-fuer-den-herbst\/","title":{"rendered":"Das Hygienekonzep f\u00fcr den Herbst"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Hygienekonzept des SVG beruht auf den gesetzlichen Anforderungen der aktuellen S\u00e4chsCoronaSchVO sowie den Empfehlungen des DEHOGA Sachsen. Zum Au\u00dfenbereich z\u00e4hlen die Terrasse an der Baude sowie die Freifl\u00e4che vor der Baude. Das Hygienekonzept gilt au\u00dferdem f\u00fcr Sportveranstaltungen mit Publikum auf der Sportst\u00e4tte in Gebelzig.<br>Die Heimspiele der 1. und 2. M\u00e4nnermannschaft des SVG besuchen zwischen 80 bis 100 G\u00e4ste. Die Einnahmen (Eintritt und Imbiss) sind f\u00fcr den Verein existentiell und werden f\u00fcr Geb\u00fchren, Schiedsrichter, Reinigung der Trikots und Unterhalt der Sportanlage dringend ben\u00f6tigt. W\u00e4hrend des Trainingsbetriebs und w\u00e4hrend Wettk\u00e4mpfen im Kinder- und Jugendbereich finden sich vereinzelt G\u00e4ste (&lt; 50) auf der Sportst\u00e4tte ein. Der Vorstand wird, in Abh\u00e4ngigkeit des Inzidenzwertes sowie der Auslastung der Krankenhausbetten mit an COVID-19-Erkrankten und der daraus folgenden Ma\u00dfnahmen der jeweils aktuellen rechtlichen Anforderungen des Bundes, des Freistaates Sachsen oder des Landkreise G\u00f6rlitz (\u00d6ffnungen, Einschr\u00e4nkungen, Erleichterungen usw.) fortlaufend informieren. Die aktuelle Lage zu den Fallzahlen ist unter folgendem Link ersichtlich:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-embed\"><div class=\"wp-block-embed__wrapper\">\nhttps:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/infektionsfaelle-in-sachsen-4151.html\n<\/div><\/figure>\n\n\n\n<p>Die folgenden Regelungen sind durch alle Anwesenden (u.a. Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, G\u00e4ste, Zuschauer, Gastvereine) eigenverantwortlich einzuhalten und umzusetzen! Das Baudenpersonal und die Ordner werden in Bezug auf die Einhaltung der Hygieneregeln w\u00e4hrend der Corona- Pandemie durch die Koordinatoren geschult und belehrt. <br>F\u00fcr Fragen stehen als Ansprechpersonen bzw. als Koordinator\/Koordinatorin f\u00fcr s\u00e4mtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Betriebs folgenden Personen zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Tobias Ullrich, 0172 7975669, tobias.ullrich@sv-gebelzig.de<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Karsten Obierski, 0162 7454556, karsten.obierski@sv-gebelzig.de<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Bestimmungen<\/strong><br>Personen (inklusive Baudenpersonal) mit typische Symptome einer SARS-CoV-2 Infektionsowie Personen die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt mit einer an Corona infizierten Person hatten, d\u00fcrfen die Sportlerbaude inklusive Au\u00dfenbereich sowie die Sportst\u00e4tte nicht betreten. Hierzu wird im Eingangsbereich auf das Betretungsverbot bei Krankheitsverdacht hingewiesen (Aushang mit Piktogramm). Sollte ein Fall (sowohl bei G\u00e4sten als auch Baudenpersonal) im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 bekannt werden, welcher die Sportlerbaude oder den Au\u00dfenbereich oder die Sportst\u00e4tte besucht hat oder im Kontakt mit einem best\u00e4tigten Fall stand, wird\/ werden der Vorstand\/ die Koordinatoren (Tobias Ullrich und Karsten Obierski) umgehend informiert. Das allgemeing\u00fcltige Abstandsgebot (von 1,5 Metern) ist in allen Bereichen einzuhalten, insbesondere in den Bereichen des Eingangsbereichs, des Tresens, des Ausgabefensters, der Grillstation, im Au\u00dfenbereich sowie der Terrasse und im Zuschauerbereich. Kann das allgemeing\u00fcltige Abstandsgebot im Au\u00dfenbereich nicht eingehalten werden, ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske verpflichtend. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind von der Maskenpflicht befreit. Personen, die glaubhaft machen k\u00f6nnen, dass ihnen das Tragen der vorgeschriebenen Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit. Eine Verpflichtung zum Tragen eines <strong>medizinischen <\/strong>Mund-Nasen-Schutzes oder FFP2- Maske oder vergleichbarer Atemschutzmaske besteht grunds\u00e4tzlich in geschlossenen R\u00e4umen (z.B. Sportlerbaude oder Sanit\u00e4ranlagen). Die Husten- und Niesetikette ist zu beachten und einzuhalten. <br>Folgendes Hinweisplakat wird am Eingang der Sportlerbaude bzw. Sportst\u00e4tte sowie im Aushang an der Baude, pr\u00e4gnant und sichtbar angebracht. Aufsteller:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ein- und Ausgangsbereich sowie Baudenbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Hier ist immer das allgemeing\u00fcltige Abstandsgebot (von 1,5 m) einzuhalten. Hierf\u00fcr werden durch den SVG Abstandsmarkierungen angebracht. Die Bildung von Warteschlangen ist zu vermeiden.<br>\u00b7 Am Eingangsbereich der Sportlerbaude und\/oder Sportst\u00e4tte bzw. in den Toiletten der Sportlerbaude (bei Sportveranstaltungen) wird f\u00fcr die G\u00e4ste die M\u00f6glichkeit zur Desinfektion der H\u00e4nde zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeiner Publikumsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Es ist immer das allgemeing\u00fcltige Abstandsgebot (von 1,5 m) einzuhalten. Die Einhaltung von gr\u00f6\u00dferen Abst\u00e4nden als dem Mindestabstand von 1,5 Metern wird dringend empfohlen, wenn die Veranstaltung mit lautem Jubel, Ges\u00e4ngen usw. verbunden ist. Kann das allgemeing\u00fcltige Abstandsgebot im Au\u00dfenbereich nicht eingehalten werden, ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske verpflichtend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Spielfeld<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auf dem Spielfeld befinden sich nur die f\u00fcr den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen: Spieler, Trainer, Funktionsteams, Schiedsrichter, Sanit\u00e4ts- und Ordnungsdienst, Ansprechpartner f\u00fcr Hygienekonzept, Medienvertreter. Beim Wechsel der Trainingsgruppen\/Mannschaften bzw. bei aufeinanderfolgenden Spielen ist gen\u00fcgend Zeit einzuplanen, um die Gesamtpersonenzahl (Sportler) auf dem Spielfeld zu minimieren. Das allgemeing\u00fcltige Abstandsgebot (von 1,5 m) ist einzuhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Impf-, Genesenen- und Testnachweis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Impfnachweis: Nachweis \u00fcber das Vorliegen einer vollst\u00e4ndigen Schutzimpfung in verk\u00f6rperter oder digitaler Form; seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind oder bei einer genesenen Person aus einer verabreichten Impfstoffdosis Genesenennachweis: Nachweis \u00fcber das Vorliegen einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in verk\u00f6rperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zur\u00fcckliegt <br>Testnachweis:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 die zugrunde liegende Testung maximal 24 Stunden zur\u00fcckliegt<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzma\u00dfnahme unterworfen ist<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die daf\u00fcr erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 in Testzentren oder \u00e4hnlichen Einrichtungen<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 Ein Testnachweis ist nicht erforderlich f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen<\/p>\n\n\n\n<p>Besteht nach diesem Konzept die Verpflichtung einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen, sind Beteiligten der jeweiligen Einrichtung vor dem Zugang oder der Inanspruchnahme verpflichtet, einen solchen Nachweis zu f\u00fchren. Zur Nachweisf\u00fchrung gen\u00fcgt die Gew\u00e4hrung (das Erlauben) der Einsichtnahme in die Impf-, Genesenen- oder Testnachweise gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original. Bei einem positiven Selbsttestergebnis vor Ort und unter Aufsicht muss die betroffene Person unverz\u00fcglich einen PCR-Test vornehmen lassen und sich absondern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kontakterfassung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Daten der Anlage 1 werden, gesch\u00fctzt vor der Einsichtnahme durch Dritte, erhoben und tageweise sortiert f\u00fcr die Dauer eines Monats nach Ende des Besuchs aufbewahrt. Die Daten werden bei Bedarf ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Nachverfolgung von Infektionen genutzt, wenn die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden dies verlangen. Die Daten werden unverz\u00fcglich nach Ablauf der Frist vernichtet bzw. gel\u00f6scht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Inzidenz kleiner 35<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sportlerbaude im Au\u00dfen- und Innenbereich &#8211; \u00d6ffnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Impf-, Genesenen- oder Testnachweis NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Begrenzung Gruppengr\u00f6\u00dfe (Kontaktbeschr\u00e4nkung) NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Kontakterfassung Anwesenheitsformular NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Regelm\u00e4\u00dfiges und gr\u00fcndliches Sto\u00df- oder Querl\u00fcften Innen JA<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Mund-Nasen-Schutz erforderlich<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Inzidenz kleiner 10 NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Inzidenz zwischen 10 und 35 im Innenbereich <\/p>\n\n\n\n<p>(am eigenen Platz bzw. bei Nicht\u00f6ffentlichkeit) NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>Im Au\u00dfenbereich wenn Mindestabstand (1,5 m) eingehalten wird NEIN<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Inzidenz gr\u00f6\u00dfer 35<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sportlerbaude im Au\u00dfenbereich &#8211; \u00d6ffnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Impf-, Genesenen- oder Testnachweis NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Begrenzung Gruppengr\u00f6\u00dfe (Kontaktbeschr\u00e4nkung) NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Kontakterfassung Anwesenheitsformular NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Mund-Nasen-Schutz<\/p>\n\n\n\n<p>wenn Mindestabstand (1,5 m) eingehalten wird NEIN<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sportlerbaude im Innenbereich &#8211; \u00d6ffnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises JA<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Testnachweis ist nicht erforderlich f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Der Nachweis ist durch die Personen mitzuf\u00fchren und bei Bedarf zur Einsichtnahme vorzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Begrenzung Gruppengr\u00f6\u00dfe (Kontaktbeschr\u00e4nkung) NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Test vor Ort unter Aufsicht m\u00f6glich JA<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Kontakterfassung Anwesenheitsformular &#8211; Anlage 1 JA<\/p>\n\n\n\n<p>Jeder Besucher f\u00fcllt das Anwesenheitsformular (Anlage 1) vor jedem Besuch aus und \u00fcbergibt dieses dem Baudenpersonal.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Regelm\u00e4\u00dfiges und gr\u00fcndliches Sto\u00df- oder Querl\u00fcften JA<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Mund-Nasen-Schutz (am eigenen Platz bzw. bei Nicht\u00f6ffentlichkeit) NEIN<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahmen bei Vorwarnstufe (3G-Regel)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(650 Krankenhausbetten der Normalstationen oder 180 Krankenhausbetten der Intensivstationen belegt)<\/p>\n\n\n\n<p>Gruppengr\u00f6\u00dfe f\u00fcr Kinder bis zum 14. Lebensjahr:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 keine Begrenzung + bis zu 10 Personen (nicht geimpft, nicht genesen) ab dem 15. Lebensjahr + geimpfte Personen + genesene Personen<\/p>\n\n\n\n<p>Gruppengr\u00f6\u00dfe f\u00fcr Personen ab dem 15. Lebensjahr:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 10 Personen (Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgez\u00e4hlt)<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 = 10 Personen (nicht geimpft, nicht genesen) + geimpfte Personen + genesene Personen + Personen bis zum 14. Lebensjahr<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist darauf zu achten, dass es keine Begegnungen von Gruppen gibt und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen diesen eingehalten wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sportlerbaude im Au\u00dfenbereich &#8211; \u00d6ffnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises JA<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn mehr als 10 (nicht geimpfte oder genesene Personen) ab dem 15. Lebensjahr zusammenkommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Nachweis ist durch die Personen mitzuf\u00fchren und bei Bedarf zur Einsichtnahme vorzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Begrenzung Gruppengr\u00f6\u00dfe (Kontaktbeschr\u00e4nkung gilt nur f\u00fcr nicht geimpfte und nicht genesene Personen) JA<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Kontakterfassung Anwesenheitsformular NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Mund-Nasen-Schutz<\/p>\n\n\n\n<p>wenn Mindestabstand (1,5 m) eingehalten wird NEIN<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sportlerbaude im Innenbereich &#8211; \u00d6ffnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Pflicht zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises JA<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Testnachweis ist nicht erforderlich f\u00fcr Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Der Nachweis ist durch die Personen mitzuf\u00fchren und bei Bedarf zur Einsichtnahme vorzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Begrenzung Gruppengr\u00f6\u00dfe (Kontaktbeschr\u00e4nkung gilt nur f\u00fcr nicht geimpfte und nicht genesene Personen) JA<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Test vor Ort unter Aufsicht m\u00f6glich JA<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Kontakterfassung Anwesenheitsformular &#8211; Anlage 1 JA<\/p>\n\n\n\n<p>Jeder Besucher f\u00fcllt das Anwesenheitsformular (Anlage 1) vor jedem Besuch aus und \u00fcbergibt dieses dem Baudenpersonal.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Regelm\u00e4\u00dfiges und gr\u00fcndliches Sto\u00df- oder Querl\u00fcften JA<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Mund-Nasen-Schutz (am eigenen Platz bzw. bei Nicht\u00f6ffentlichkeit) NEIN<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ma\u00dfnahmen bei \u00dcberlastungsstufe (2G-Regel)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1.300 Krankenhausbetten der Normalstationen oder 420 Krankenhausbetten der Intensivstationen belegt)<\/p>\n\n\n\n<p>Gruppengr\u00f6\u00dfe f\u00fcr Kinder 14. Lebensjahr:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 keine Begrenzung + ein Haushalt + eine weitere Person + geimpfte Personen + genesene Personen<\/p>\n\n\n\n<p>Gruppengr\u00f6\u00dfe f\u00fcr Personen ab dem 15. Lebensjahr:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 ein Haushalt + eine weitere Person (Geimpfte oder genesene Personen werden bei der Ermittlung der Personenzahl nicht mitgez\u00e4hlt) <\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 ein Haushalt + eine weitere Person + geimpfte Personen + genesene Personen +<\/p>\n\n\n\n<p>Personen bis zum 14. Lebensjahr<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist darauf zu achten, dass es keine Begegnungen von Gruppen gibt und der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen diesen eingehalten wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sportlerbaude im Au\u00dfenbereich &#8211; \u00d6ffnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises JA<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn mehr als 2 nicht (geimpfte oder genesene Personen) ab dem 15. Lebensjahr zusammenkommen. Der Nachweis ist durch die Personen mitzuf\u00fchren und bei Bedarf zur Einsichtnahme vorzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Begrenzung Gruppengr\u00f6\u00dfe (Kontaktbeschr\u00e4nkung gilt nur f\u00fcr nicht geimpfte und nicht genesene Personen ) JA<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Kontakterfassung Anwesenheitsformular NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Mund-Nasen-Schutz, wenn Mindestabstand (1,5 m) eingehalten wird NEIN<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sportlerbaude im Innenbereich &#8211; \u00d6ffnung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweis JA<\/p>\n\n\n\n<p>Der Impf- oder Genesenennachweis kann durch einen<\/p>\n\n\n\n<p>Testnachweis ersetzt werden, wenn die verpflichtete Person das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Nachweis ist durch die Personen mitzuf\u00fchren und bei Bedarf zur Einsichtnahme vorzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Begrenzung Gruppengr\u00f6\u00dfe (Kontaktbeschr\u00e4nkung) NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Testnachweis ausreichend NEIN<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Kontakterfassung Anwesenheitsformular &#8211; Anlage 1 JA<\/p>\n\n\n\n<p>Jeder Besucher f\u00fcllt das Anwesenheitsformular (Anlage 1) vor jedem Besuch aus und \u00fcbergibt dieses dem Baudenpersonal.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Regelm\u00e4\u00dfiges und gr\u00fcndliches Sto\u00df- oder Querl\u00fcften JA<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Mund-Nasen-Schutz (am eigenen Platz bzw. bei Nicht\u00f6ffentlichkeit) NEIN<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erg\u00e4nzend f\u00fcr Sportveranstaltungen im Au\u00dfenbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sportveranstaltungen im Innenbereich werden durch den SVG bis auf weiteres nicht durchgef\u00fchrt. Es finden nur Veranstaltungen im Au\u00dfenbereich statt. Die Regelungen richten sich nach den Regelungen der Sportlerbaude im Au\u00dfenbereich. Erg\u00e4nzend sind folgende Regelungen zu beachten. Bei Sportveranstaltungen bleibt der Innenbereich der Baude geschlossen. Aufgrund der weitl\u00e4ufigen Sportanlage wird eine Obergrenze von 300 Personen festgelegt. Diese wird aller Voraussicht nach nicht erreicht werden, da im Schnitt maximal 100 Besucher zu Heimspielen kommen. Die Platzbelegung richtet sich nach den Gruppengr\u00f6\u00dfen bezogen auf den Au\u00dfenbereich der Sportlerbaude und den jeweiligen Inzidenz- bzw. Vorwarn- und \u00dcberlastungsstufe. Dementsprechend werden die Stehbereiche der Besucher vergr\u00f6\u00dfert und Gruppen separiert. Bei Zu- und Abgangsbereichen ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und ggf. ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Aufgrund der geringen Besucherzahl sind keine Ma\u00dfnahmen zur Entzerrung der An- und Abfahrt notwendig. Laut Spielordnung des S\u00e4chsischen Fu\u00dfballverbandes sind Ordner (Sicherheitspersonal) f\u00fcr Heimspiele zu stellen. Damit wird diesem Aspekt Rechnung getragen. Eine Kontakterfassung ist nicht notwendig!<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Organisatorisches<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Betrieb der Sportlerbaude wird unter folgenden Vorgaben durchgef\u00fchrt:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Bei Sportveranstaltungen bleibt der Innenbereich der Baude geschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Der Betrieb der Baude erfolgt ausschlie\u00dflich durch Selbstbedienung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Die Ausgabe von Speisen und Getr\u00e4nke erfolgt durch das Ausgabefenster (bzw. Tresen) oder an der Grillstation.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Am Ausgabefenster (bzw. Tresen) ist eine Acrylglasscheibe installiert, um das Baudenpersonal abzuschirmen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Eine Bedienung durch das Baudenpersonal findet nicht statt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Das Stehen am Ausgabefenster (bzw. Tresen, Grillstation), au\u00dfer bei einer Bestellung (Selbstbedienung), ist nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen oder Getr\u00e4nken am Ausgabenfenster (bzw. Tresen, Grillstation) ist nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Bei den Bestellvorg\u00e4ngen ist der Mindestabstand einzuhalten. Hierf\u00fcr werden durch den SVG Abstandsmarkierungen angebracht. Die Bildung von Warteschlangen ist zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Es gilt au\u00dferdem: Besteck, Getr\u00e4nke und Speisen sind einzeln \u00fcber das Baudenpersonal auszureichen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Es werden Stehtische, B\u00e4nke einzeln, B\u00e4nke oder St\u00fchle mit Tischen und Biertischgarnituren aufgestellt. Diese werden so weit voneinander aufgestellt, dass G\u00e4ste mindestens 1,5m Abstand zum n\u00e4chstm\u00f6glichen Gast eines anderen Stehtisches, einer andere Bank oder einer anderen Biertischgarnitur hat.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Das Rotieren einzelner oder mehrerer Personen bzw. Gruppen zwischen den Stehtischen, B\u00e4nken und Sitzgarnituren ist nicht gestattet.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Die \u00dcbergabe des Geldes (bei Bezahlung) erfolgt \u00fcber eine bereitgestellte Ablage bzw. ein Tablett.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Der Innenbereich der Baude wird durchgehend gel\u00fcftet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hygiene:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 F\u00fcr das Baudenpersonal wird eine Waschgelegenheiten (Sp\u00fcle K\u00fcche) und Desinfektionsmittel sowie medizinischen Gesichtsmaske bzw. FFP2-Masken durch den SVG zur Verf\u00fcgung gestellt. Diese werden bei Bedarf durch das Baudenpersonal nachgeordert.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Es wird ein Desinfektionsspender an der Sportlerbaude bereitgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Es werden folgende Hygienema\u00dfnahmen regelm\u00e4\u00dfig und in Abh\u00e4ngigkeit von der Anzahl der G\u00e4ste durch das Baudenpersonal durchgef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>o Desinfizierung\/ Reinigung der (Steh-)Tische nach Benutzung<\/p>\n\n\n\n<p>o Regelm\u00e4\u00dfige Kontrolle der Seifenspender und Desinfektionsbeh\u00e4lter &#8211; bei Bedarf Auff\u00fcllung<\/p>\n\n\n\n<p>o Regelm\u00e4\u00dfige Kontrolle des Toilettenpapier und der Einmalhandt\u00fccher &#8211; bei Bedarf Auff\u00fcllung<\/p>\n\n\n\n<p>o T\u00e4glicher Wechsel der Wisch-und Handt\u00fccher<\/p>\n\n\n\n<p>o Sollten Hygieneartikel (Desinfektionsmittel, Toilettenpapier, Einmalhandt\u00fccher, usw.) fehlen sind diese unverz\u00fcglich nachzubestellen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Gl\u00e4ser, Flaschen und Tassen werden nicht am Trinkbereich, sondern m\u00f6glichst weit unten angefasst.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Besondere Sorgfalt wird auf die Einhaltung hygienischer Kriterien bei Reinigungs- und Sp\u00fclvorg\u00e4ngen von Geschirr, Gl\u00e4sern und Besteck gelegt. Geschirr, Gl\u00e4ser und Besteck werden vor der Wiederverwendung vollst\u00e4ndig getrocknet.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Toiletten der Baude sind ge\u00f6ffnet:<\/p>\n\n\n\n<p>o Diese k\u00f6nnen f\u00fcr das H\u00e4ndewaschen und als Sanit\u00e4ranlage genutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>o Der Mindestabstand ist einzuhalten. Sollten mehrere Personen gleichzeitig die Sanit\u00e4ranlage nutzen ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes oder einer FFP2-Maske verpflichtend.<\/p>\n\n\n\n<p>o Die Toiletten sind mit Fl\u00fcssigseife, Desinfektionsmittel und zum Abtrocknen mit Einmalhandt\u00fcchern ausger\u00fcstet.<\/p>\n\n\n\n<p>o Zur Sicherstellung der allgemeinen Hygiene werden die Toiletten der Baude regelm\u00e4\u00dfig gereinigt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 Grunds\u00e4tzlich werden beim Umgang mit Lebensmitteln die allgemeinen Regeln der Lebensmittelhygiene bei der Zubereitung, der Abgabe sowie dem Transport von Lebensmitteln und der Hygiene des Alltags beachtet. Regelm\u00e4\u00dfiges H\u00e4ndewaschen ist sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Schwellenwerte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Sieben-Tage-Inzidenz (RKI-Zahl) des Landkreises G\u00f6rlitz ist ma\u00dfgeblich; entsprechende Regelungen gelten nur im Landkreis G\u00f6rlitz. Der Landkreis G\u00f6rlitz gibt unverz\u00fcglich nach der Ver\u00f6ffentlichung der Sieben-Tages-Inzidenz den Tag bekannt, ab dem die jeweiligen Regelungen gelten. Ein Schwellenwert gilt als \u00fcberschritten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an f\u00fcnf aufeinander folgenden Tagen \u00fcber dem Schwellenwert liegt. Die jeweils versch\u00e4rfenden Ma\u00dfnahmen gelten ab dem \u00fcbern\u00e4chsten Tag. Ein Schwellenwert gilt als unterschritten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an f\u00fcnf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert erreicht oder unter diesem liegt. Die jeweils erleichternden Ma\u00dfnahmen gelten ab dem \u00fcbern\u00e4chsten Tag. Wenn im Freistaat Sachsen mindestens 650 Krankenhausbetten der Normalstationen oder 180 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an COVID-19-Erkrankten belegt sind, besteht eine <strong>Vorwarnstufe<\/strong>.<br>Wenn im Freistaat Sachsen mindestens 1.300 Krankenhausbetten der Normalstationen oder 420 Krankenhausbetten der Intensivstationen mit an COVID-19-Erkrankten belegt sind, besteht eine <strong>\u00dcberlastungsstufe<\/strong>.<br>Die oberste Landesgesundheitsbeh\u00f6rde gibt das Erreichen oder Unterschreiten der Werte und die Geltung der Vorwarn- oder \u00dcberlastungsstufe bekannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Anweisung tritt am 26.08.2021, zun\u00e4chst auf unbestimmte Zeit, in Kraft und ersetzt die Anweisung vom 14.06.2021. Lockerungen oder Versch\u00e4rfungen, die f\u00fcr die Zukunft in Kraft treten, sind zu ber\u00fccksichtigen. Versch\u00e4rfungen treten automatisch in Kraft und sind zu beachten. Lockerungen werden entsprechend durch den SVG aktualisiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Hohendubrau, 26.08.2021<\/p>\n\n\n\n<p>Ort, Datum SV Gebelzig 1923 e.V.<\/p>\n\n\n\n<p>(Tobias Ullrich)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Hygienekonzept des SVG beruht auf den gesetzlichen Anforderungen der aktuellen S\u00e4chsCoronaSchVO sowie den Empfehlungen des DEHOGA Sachsen. Zum Au\u00dfenbereich z\u00e4hlen die Terrasse an der Baude sowie die Freifl\u00e4che vor der Baude. 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